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Unabhängig von behördlichen Auflagen sollen Gebäude auf jeden Fall eine Blitzschutzanlage erhalten, wenn sie ihre Umgebung überragen und eine "weiche" Dacheindeckung aus beispielsweise Holz, Reet, Stroh vorliegt oder normal- beziehungsweise leichtentflammbare Stoffe, z.B. als Dämmaterial im Dachbereich eingebaut ist. Oder aber einmalige, nicht wiederbeschaffbare Werte, durch die Folgen eines Blitzschlages verloren gehen könnten.
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