Wann benötigt ein Gebäude eine
    Blitzschutzanlage ?
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Unabhängig von behördlichen Auflagen sollen Gebäude auf jeden Fall eine Blitzschutzanlage erhalten, wenn sie ihre Umgebung  überragen und  eine "weiche" Dacheindeckung aus beispielsweise Holz, Reet, Stroh vorliegt oder normal- beziehungsweise leichtentflammbare Stoffe, z.B. als Dämmaterial im Dachbereich eingebaut ist. Oder aber einmalige, nicht wiederbeschaffbare Werte,
durch die Folgen eines Blitzschlages verloren gehen könnten.

 

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