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Für Schäden durch direkten Blitzschlag besteht Versicherungsschutz im Rahmen einer Feuer-, Wohngebäude- oder Hausratversicherung. Bei indirekten Blitzschlägen sogenannten “Überspannungsschäden” an zum Hausrat zählenden elektrischen Anlagen und Geräten zahlt die Versicherung in erster Linie nicht. Diese Folgeschäden eines Blitzschlages müssen in der Versicherungspolice seperat aufgenommen werden.
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