Bezahlt die Versicherung Blitzschäden
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Für Schäden durch direkten Blitzschlag besteht Versicherungsschutz im Rahmen einer Feuer-, Wohngebäude- oder Hausratversicherung.  Bei indirekten Blitzschlägen sogenannten “Überspannungsschäden” an zum Hausrat zählenden elektrischen Anlagen und Geräten zahlt die Versicherung in erster Linie nicht.
Diese Folgeschäden eines Blitzschlages müssen in der Versicherungspolice seperat aufgenommen werden.

 

MERKE:

Eine richtig installierte Blitzschutzanlage kann auch
Menschenleben retten die keine Versicherung
der Welt ersetzen kann!

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